Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach ihrem Antritt den Reisevertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
- Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, wenn wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
- Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Der Rücktritt ist für uns nur dann zulässig, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, es sei denn, er macht von einem ihm unterbreiteten Ersatzangebot Gebrauch.
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