KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V.

Klassenfahrten

Allgemeine Reisebedingungen für Klassenfahrten

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Allgemeine Reisebedingungen für : Ferienlager
Übersicht - Allgemeine Reisebedingungen für Klassenfahrten
  1. Abschluss des Reisevertrages
  2. Leistungen
  3. Versicherungen
  4. Rücktritt (Storno) und Umbuchung
  5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  6. Leistungsänderungen
  7. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
  8. Rücktritt und Kündigung durch uns
  9. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände/höherer Gewalt
  10. Haftung
  11. Beschränkung der Haftung
  12. Mitwirkungspflicht
  13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  14. Sonstiges
  15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  16. Gerichtsstand
  17. Veranstalterangaben
Erster Abschnitt
 
1. Abschluss des Reisevertrages
  1. Mit Ihrer Anfrage bekunden Sie - unverbindlich - Ihr Interesse an dem Abschluss eines Reisevertrages für eine Klassenfahrt. Wir unterbreiten Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot, an das wir uns 10 Tage binden. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn uns innerhalb der Bindefrist von 10 Tagen ein von Ihnen gegengezeichnetes Exemplar unseres Angebotes zugeht.
  2. Die von uns im Katalog bzw. Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
  3. Der auf Seiten des Kunden unterzeichnende Vertreter der Reiseteilnehmer (in der Regel der Klassenleiter) gibt mit seiner Unterschrift eine für alle Reiseteilnehmer verpflichtende Erklärung ab, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung in der Vertragsurkunde übernommen hat.
  4. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
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2. Leistungen
  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung sowie von uns schriftlich bestätigten Nebenabreden. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
  2. Nicht in der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. Internet beschriebene Leistungen in Beschreibungen der Reiseleistungen in sonstigen Prospekten einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie im von uns unterbreiteten Vertragsangebot darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
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3. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
  • einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Haftpflichtversicherung,
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Die genannten Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten.
 
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4. Rücktritt (Storno) und Umbuchung
  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise könne wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
    • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
    • ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
    • ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
    • ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 45%
    • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
    • ab Nichtantritt 75% .
  2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
  3. Wir empfehlen hier dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
 
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6. Leistungsänderungen
  1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  4. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
 
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7. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
  1. Vor Ende der Reise dürfen für erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines Zug um Zug in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
  2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt.
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8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach ihrem Antritt den Reisevertrag kündigen:
  1. Ohne Einhaltung einer Frist
    Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
    Falls wir eine von uns ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, wenn wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.
  3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
    Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Der Rücktritt ist für uns nur dann zulässig, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
    Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, es sei denn, er macht von einem ihm unterbreiteten Ersatzangebot Gebrauch.
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9. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände/höherer Gewalt
  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  2. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
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10. Haftung
  1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
    1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger,
    2. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Reisebeschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 2. vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und
    3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
  2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
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11. Beschränkung der Haftung
  1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  2. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,- ; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
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12. Mitwirkungspflicht
  1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
  2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
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13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Beanstandungen möglich ist.
  2. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise nach §§ 651c bis 651f BGB (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m Satz 2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tages. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
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14. Sonstiges
  1. Alle Angaben im Katalog sowie im Internet entsprechen dem Stand der Drucklegung des Katalogs. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  2. Mündliche Absprachen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
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15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
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16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
 
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17. Veranstalterangaben
KINDERVEREINIGUNG LEIPZIG e.V.
Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig (alte Messe - Westtor)
Tel.: (0341) 99 00 601, 99 00 602, 99 00 607
Fax: (0341) 99 00 600
e-mail: kvleipzig@ferienlager.com
Vorstandsvorsitzender: Stefan Schaller
 
Die KINDERVEREINIGUNG LEIPZIG e.V. ist im Vereinsregister
beim Amtsgericht Leipzig unter VR 1291 eingetragen.
 
Übersicht
 
Stand der AGB: 02.05.05 · AGB drucken · AGB speichern: Text (14 kB) · RTF (17 kB) · PDF (57 kB)

 
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